Stefan Schmatz ind KMG-Nachrichten Nr. 179

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Gerhard Klußmeier
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Stefan Schmatz ind KMG-Nachrichten Nr. 179

Beitrag von Gerhard Klußmeier »

Das ich keinerlei Möglichkeit habe, zu einer bösen Verunglimpfung in den KMG-Nachrichten, eine Gegendarstellung dort zu schreiben, wo dies Falschbeschuldigung veröffentlich wurde, wähle ich diesen Weg.
Mehr Licht über Stefan Schmatz und ein Autoren-Duo
Ein Blick hinter die Kulissen


Erstmals hatte die Redaktion des Karl-May-Magazins „Karl May & Co.“ Kritik an Stefan Schmatz und Wolfgang Hermesmeier zugelassen und mit zwei Leserbriefen in der Ausgabe Nr. 133 veröffentlicht. Sie gaben dann Anlass zu erläutern, weshalb in der Rubrik „Neues aus der Karl-May-Welt“, diese beide Autoren mit ihren Beiträgen keine Erwähnung mehr fanden.

So war dann in den „KMG-Nachrichten“ 178 folgende Begründung zu lesen: „Weshalb, wie man sicherlich bemerkt hat, bei meinen Betrachtungen des Magazin [KM&Co.] die Beiträge zweier Autoren, nicht mehr und auch weiterhin nicht von mir erwähnt werden, erklären deutlich zwei in dieser Ausgabe auf Seite 38 abgedruckte Leserbriefe zu deren Beitrag „Ein Jahrhundert verlegerische Entscheidungen“ (KM&Co. Nr. 132). Zitat aus der Leserzuschrift: „unangenehm, überheblich/besserwisserisch … das Bismarck-Zitat … indiskutabel und unter der Gürtellinie“ – man möge die Zuschriften gesamt nachlesen. Mit jeder Stellungnahme zu nahezu allen Beiträgen der dort angesprochenen Mitarbeiter wäre auch ein Rezensent Mittäter, und dem werde ich auch weiterhin aus dem Weg gehen."

Diese in den KMG-Nachrichten Nr. 178 erschienene, hier nun wiederholte Erklärung, war allerdings eine, die Redaktion der „KMG-Nachrichten“ quasi nach außen schützende. Sie sollte zeigen, dass nicht nur ich, sondern auch andere sich an verbalen Entgleisungen vom „Duo H&S“ stören – sollte andererseits aber nicht andeuten oder erwähnen, dass die Ignorierung der Duo-Beiträge in Übereinstimmung mit der KMG-Redaktion geschah, was wiederum auf Kritikverbote zurückzuführen war.

Doch diese Erklärung bot nun der jetzt deutlich erkennbaren „Seilschaft – Göttingen – Berlin – Borod – Bonn“ die Chance, ohne mir Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben, in den „KMG-Nachrichten“ Nr. 179 eine über 5 Seiten lange Hasstirade, man kann es wahrlich nicht anders nennen, von Stefan Schmatz zu veröffentlichen, um mich quasi damit mundtot zu machen. Es ist ein Beitrag voller Unterstellungen und dreister Lügen, der jegliche Form von Anstand vermissen lässt zudem mich von der Überschrift her in großen Buchstaben mit den üblen Karl-May-Hetzern Lebius und Cardauns gleichsetzte, und eine völlig frei erfundenen „Verfolgungsjagd“ behauptete.

Die Mailing-Liste der KMG bot zuerst die einzige Gelegenheit, dieser ungeheuerlichen Verunglimpfung überhaupt etwas entgegen zu setzen (auch mit zugegeben nicht immer feinen Ausdrücken). Doch es galt zumindest einige an Karl May Interessierte zu erreichen. Allerdings konnte ich dort nur punktuell auf die Auslassungen des Herrn Schmatz eingehen, und erst in Abständen einige gravierende Unwahrheiten darlegen, die „ich nunmehr nicht mehr geneigt bin, unkommentiert hinzunehmen“ (Schmatz).

Es brauchte allerdings etwas Zeit, die durchgehenden Hinterhältigkeiten nicht nur des Textes sondern des Verfassers zumindest in Teilen aufzudecken.

Doch zuvor, der Umstand, woraus es sich ergab, dass ich den Beiträgen des Autoren-Duos keine Zeile mehr widmete: Es wurde mir nämlich von der KMG-Leitung Kritik an dem Duo, das bei vielen May-Freunden schon aneckte …… schlichtweg untersagt!

Es begann mit den wahrlich verwirrenden Darstellungen der bibliografischen Erklärungen zur Münchmeyer-Zeitschrift „Der Beobachter an der Elbe“ in mehreren Artikeln in „KM&Co.“, in das sich kompetent Hainer Plaul mit einer wohl abgewogenen ausführlichen Berichtigung einbrachte – die abwertend in der Leserbriefecke versteckt wurde.

Das nun nutzen Stefan Schmatz und Wolfgang Hermesmeier zu einer Verunglimpfung des renommierteren May-Forschers, May-Bibliographen und Volkskundlers Dr. Hainer Plauls mit folgendem Wortlaut in „KM&Co.“ Nr. 129, auf Seite 66:

„Sehr geehrter Herr Dr. Plaul, ein Volkskundler, der in hundertfünfzig Jahren aus dem Studium der Straßenverkehrsordnung weiß, dass in deutschen Innenstädten unserer Zeit kein Fahrzeug schneller fahren durfte als 50 km/h und messerscharf schließt „und daran hielt man sich auch“, argumentierte genau wie Sie.“

Diese, wie soll man es anders benennen, ungeheuerlich–schnöselige Frechheit – das Duo zeichnet gemeinsam den „Leserbrief“ – endete nach weiteren verwirrenden Darlegungen dann mit der überheblichen Bemerkung: „Daher gibt es für uns auch überhaupt keinen Anlass, unsere begründet dargelegte Datierungshypothese in Frage zu stellen.“

Das nun, diese alle Anständigkeit sprengende Veröffentlichung und Arroganz , wollte ich in meiner Rubrik mit erwähnen, doch Kritik an dem Duo wurde nicht geduldet – auch dies für mich ein Baustein, deren Beiträge nicht mehr zu erwähnen, denn der Passus – dieser hier nun folgende – wurde gegen meinen Willen gestrichen. Ich hatte etwas geschrieben, was jeder Buch- oder CD-Rezensent bei derartigen Abhandlungen gemacht hätte, zumal die zu kritisieren Personen schriftlich-öffentlich wild um sich geschlagen hatten:

„Nach den ausführlichen Stellungnahmen von Plaul / Harder / Hermesmeier-Schmatz, die sich alle gegenseitig widersprechen, blickt jetzt ganz gewiss kein Leser mehr durch und sei er noch so versiert und an solchen Marginalien überhaupt interessiert – da hätte man sich wirklich besser zuvor einmal zusammengesetzt, das Für und Wider gegeneinander abgewogen, um ein unumstößliches Ergebnis zu erreichen. Doch mit einem an Bösartigkeit nun wahrlich nicht mehr zu überbietenden „Leserbrief“ hat das von mir dieserhalb schon oft kritisierte Autoren-Paar in Heft 129 (Seite 66) nun zumindest hier für die Rubrik „Neues“ einen Schlusspunkt gesetzt. Denn jetzt wird in einer Weise gegen Hainer Plaul vorgegangen, die nicht nur jedewede Sachlichkeit verlässt sondern zudem schlichtweg unanständig ist. Mit vorgeblicher Ironie wird in der Stellungnahme dem absolut verdienstvollen May-Forscher Kompetenz in bibliografischen Belangen abgesprochen, weil, so die eindeutige und nicht abzustreitende Lesart, ein promovierter Volkskundler wie Hainer Plaul sich darin wohl genauso wenig auskennt wie in einhundert Jahren ein solcher bei der Betrachtung historischer Straßenverkehrsordnungen. Eine derartige persönlichkeitsverletzende Auseinandersetzung wie diese, hat es im Bereich der Beschäftigung mit Karl May noch nicht gegeben. Damit ist jede Form von Anständigkeit verlassen worden und ich sehe hier an dieser Stelle deshalb absolut keine Veranlassung mehr, Beiträge dieser beiden Herren überhaupt noch zu erwähnen, sind sie doch sämtlich mit einem solchen Duktus behaftet. Man fragt sich: Woher nehmen zwei Bücher-Sammler sich eigentlich das Recht, über diejenigen herzuziehen, die vor Jahrzehnten ohne Internet und E-Mail-Recherche erst die Basis für bibliografische May-Forschung mühsam erarbeiteten, sich fundierte Kenntnisse dabei erwarben, zu Zeiten als es das, was heute durch Dutzende von Sammlern erst buchstäblich ans Licht kam, weder gab noch überhaupt bekannt war und vor allem durch Hainer Plaul erstmals und zwar nahezu perfekt bibliografisch erfasst wurde. Nicht erst seit diesem „Leserbrief“, auch einleitend in einem Beitrag zur Entdeckung der wohl ersten May-Buchveröffentlichung (KM & Co. 128) wird deutlich, dass nur Wolfgang Hermesmeier und Stefan Schmatz als Ankläger und Richter in Personalunion entscheiden, was korrekt und was falsch ist. Schade um manch interessante Abhandlung.“

Wie gesagt – dieser Absatz wurde gestrichen, erschien somit nicht, die üble Entgleisung blieb unerwähnt und gelangte den KMG-Mitgliedern somit nicht zur Kenntnis – man hatte schützend-parteiisch die Hand über das verunglimpfende Autoren-Duo gehalten; deren fragwürdige bibliografische Behauptungen und die Diskriminierung Plauls blieben im Raum stehen.

Doch nicht nur das, es gab noch einen, letztlich vielleicht sogar bedeutsameren Eingriff, berührt er doch ein hochsensibles Gebiet der Politik.

In in dem Hass-Pamphlet des Herrn Schmatz gibt es einen Punkt, in dem man dem Verfasser – jedenfalls als Leser – sogar recht geben müsste, eigentlich auch muss, denn es konnte Schmatz nicht wissen, dass genau die Besprechung des von ihm durchaus zu recht in der Kolumne Nr. 11 (in „Nachrichten“ Nr. 172) als fehlend bemängelte Erwähnung eines Beitrags über den Ersten Vorsitzenden der Karl-May-Gesellschaft, Dr. jur. Bernhard Scheer (Hass-Beitrag Seite 19, linke Spalte) – nicht meiner sondern der Zensur der Geschäftsführung / Vorstand zum Opfer fiel !!! und somit der endgültige Anstoß dazu war, keine Beiträge des „Duos“ mehr zu erwähnen.

Denn dieser nun hier folgende Passus wurde von mir zwar geschrieben und an die „Nachrichten“ gesandt, auch gesetzt, doch dann im letzten Teil direkt verboten.

„Sehr verdienstvoll ist schon der erste Teil der Biografie des Dr. Bernhard Scheer, dem ersten (und kurzfristigen) Vorsitzenden der Karl-May-Gesellschaft, um den sich nicht gerade schmeichelhafte Gerüchte ranken und dessen NS-Vergangenheit Wolfgang Hermesmeier und Stefan Schmatz jetzt darlegen. Dass sie dabei jedoch Scheers eindeutig nationalsozialistisch geprägte Texte u. a. aus Verwaltungsanordnungen der Zeit vor 1945 in einen Zusammenhang bringen mit heutigen, demokratisch überwachten und offen kritisierten polizeilichen Abwehrbemühungen gegenüber Terroristen (Seite 35 f) – wie immer man die Maßnahmen beurteilen mag – ist in diesem Kontext mehr als bedenklich und passt nicht in einen solchen Beitrag. Durchaus interessant wiederum ein weiteres Kapitel der „Elbbeobachter-Story“ des Autoren-Duos […]

Der unterstrichene Kritik-Passus wurde verboten, doch eine lobende Erwähnung des Beitrags ohne diese Anmerkung wollte ich aus wohl verständlichen Gründen nicht bringen, worauf ich den ganzen Abschnitt dann fallen lies.

Und weshalb wurde dieses verboten und gestrichen? Mir wurde kundgetan: „Diese Form [sic] der Kritik an Herrn Hermesmeier mögen Sie bitte zukünftig vermeiden.“

Doch vermutlich steckte diesmal mehr dahinter: Offensichtlich sollte die Abwegigkeit des Autoren-Duos in politischer Hinsicht nicht publik werden.

Hermesmeier und Schmatz (nicht Hermesmeier alleine, den es auf Anordnung der KMG nicht mehr zu kritisieren galt) hatten nämlich ausführlich Scheers NS-diktatorische Verwaltungsanordnungen vor 1945 zitiert und dazu festgestellt: „Nun macht man auch heute noch die Beobachtung, dass Polizei und übergeordnete Dienststellen der Sicherheitsbehörden bis hin zum Innenministerium zur vorgeblichen Erhöhung der allgemeinen Sicherheit Forderungen stellen, welche die Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte des Individuums einschränken oder verletzen…“

Was dann noch weiter ausgedehnt wird und unmissverständlich suggeriert, die heutigen Anordnungen hätten ihre Quellen in der Nazi-Zeit!.

Diese wahrlich unangebrachte Auslassung, zumal in einem May-Beitrag, durfte also nicht einmal andeutungsweise kritisiert werden – daraus möge sich dann jeder seine eigenen Überlegungen anstellen ……

Nach dieser Zensur wollte ich die Kolumne nicht mehr weiterführen, und gab dieses auch Herrn Werder bekannt, stellte dann aber eine mir selbst nicht genehme Alternative in die Diskussion, die Beiträge des Duos gar nicht mehr zu erwähnen und schrieb per E-Mail am 18. 9. 2012: „Wenn in NEUES genau deren Beiträge, die ja z.T. durchaus interessant und wichtig sind, immer und konsequent übergangen werden, so wird das eine ganz direkte Kritik ja bedeuten und somit erhielte die Kolumne so eine Art "Zensur", was irgendwie, wenn man so will, nicht in Ordnung ist. Da aber H&S nicht kritisiert werden dürfen und ich definitiv mich mit deren Beiträgen auch nicht mehr auseinandersetzen und darüber schreiben werde, ist es eine KMG-Entscheidung letztlich, ob die Rubrik diese meine Einschränkung auch ohne späteren Wider- oder Einspruch akzeptiert.“

Herr Werder am 28. Oktober 2012: „Ich habe mich in Gotha mit Herrn Debelius unterhalten. Die Rubrik NEUES soll erhalten bleiben“, was Herr Debelius auch mir gegenüber dann telefonisch bestätigte und mich bat, die Arbeit fortzusetzen und meine Absicht, die Beiträge des „Duos“ nicht mehr zu erwähnen, voll akzeptierte.

Damit sind die Gründe, weshalb Beiträge von Hermesmeier/Schmatz nicht mehr erwähnt und rezensiert wurden, offengelegt. Deren umfangreiche Texte lediglich zu erwähnen, ohne dabei derartige Fehler und Fehlverhalten anzugeben ist m. E. fahrlässig, denn genau damit würde man – was Schmatz in seiner Tirade beanstandete – quasi zu einem „Mittäter“, der alles gutheißt.

Es wurde also gestrichen, verboten – soviel zur Behauptung der KMG, dass man lediglich „das eine oder andere Mal … allzu unhöfliche Titulierungen“ gestrichen hätte. (KMG-Nachrichten 179 , S. 1). Dass ich daraufhin nicht sofort die Rubrik aufgab, war dem Umstand zu verdanken, dass ich es weiterhin für richtig hielt, die KMG-Mitglieder über externe Veröffentlichungen zu informieren.

Doch nun noch zu einigen einzelnen Fakten, die Stefan Schmatz in seinem Hass-Pamphlet schlichtweg und wider besseres Wissen bewusst verdreht und falsch darstellt.

So schreibt er zu den seiner Meinung nach in dem Buch „Karl May und seine Zeit“ vorherrschenden „Fälschungen“:

„Nur ein
hervorstechendes Beispiel ist der Scan eines Kalenders »Neuer deutscher Reichbote« aus meiner Sammlung, der ohne mein Wissen auf Klußmeiers Heimcomputer gelangte und dort jedenfalls nach meinem Empfinden alsBibliophiler – Opfer von Manipulationen wurde: Da wurde ein Vertriebsstempel entfernt und die Farbe des Umschlags (die durchaus wichtig für die Kennzeichnung der zahlreichen Umfangsvarianten ist) willkürlich geändert".

Doch dieses von Schmatz herangezogene „hervorstechende Beispiel“ ist dreist von ihm erfunden, so wie es schon in „Karl May & Co.“ Nr. 113, Seite 31 wissentlich gegen die Wahrheit gestellt war – wem diese Veröffentlich nicht vorliegt, kann und konnte die Unterstellung der Manipulation allerdings nicht überprüfen.

„Diese Beispiele sind wohl nur die Spitze des Eisbergs“, dröhnte er in „KM&Co.“ Nr. 113 auf Basis dieser Falschbehauptung weiter, „deren Ausmaße ich mir nicht vorstellen will. Vielen anderen Bilddokumenten, die mir im Original nicht vorliegen, kann ich nun nicht mehr trauen. Als Quelle für weitere Forschungen kann das Material nur bedingt herangezogen werden.“

Eine Gegendarstellung wurde Plaul und mir von der Redaktion des Magazins strikt verweigert, sie blieb also bestehen. Und nun wurde diese blindwütige Pauschalierung von Schmatz in den „KMG-Nachrichten“ perfide wiederholt.

Der Beleg, dass Schmatz zur Lüge greift:

Die Abbildung vom „Reichsboten“ 1873 (in „Karl May und seine Zeit“, Seite 99) übernahmen wir für die Bildbiografie aus „Karl May & Co.“ Nr. 96, Seite 59, oben links, die wir in den Nachweisen unter Hermesmeier dem erstaufgeführten Autor des Beitrags, aus dem die Abbildung stammt, notiert haben. Die Abbildung entspricht entgegen der Falschbehauptung von Schmatz – bis auf den Vertriebsstempel (er wird nicht vom Verlag aufgedruckt!) – 100%ig der Farbgebung der Vorlage. Schmatz sagte und wiederholte also eine Unwahrheit, wenn er behauptet: die „Farbe des Umschlags (die durchaus wichtig für die Kennzeichnung der zahlreichen Umfangsvarianten ist) [wurde] willkürlich geändert“.

Das ist also absolut bewusst und ganz direkt unwahr, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dürfte Schmatz selbst seine Vorlage für „Karl May & Co.“ auf seine „bibliophilen“ Vorstellungen hin verfälscht haben, um so „zahlreiche Umfangvarianten“ vorzutäuschen, womit nun seine Veröffentlichungen „Als Quelle für weitere Forschungen […] nur bedingt herangezogen werden“ können.

„Opfer der Manipulation“ sind Hainer Plaul und ich, durch diese dreiste Falschbehauptung, denn ohne die jetzt hier genannten Veröffentlichungen kann kein Leser die Unterstellung der Farbmanipulation, also die angebliche Dokumentenfälschung, nachprüfen.

Die zwei oder drei Collagen, die wir mangels geeigneter Vorlagen von Fehsenfeld-Bänden haben durchführen müssen, wurden und werden nicht bestritten. Doch die Aufzählung von daraus nun abgeleiteten doch direkt nicht benannten vorgeblichen „Fälschungen“ und die „Spitze des Eisbergs“ sind ganz direkte und persönlich gegen Plaul und mich gerichtete bösartige Unterstellungen ohne Wahrheitsgehalt und eine Pauschalverunglimpfung des Buches „Karl May und seine Zeit“.

Stefan Schmatz versucht nun noch – und ebenfalls kann kein Leser dies ohne umfangreiche Recherchearbeit überprüfen – mir persönlich charakterloses Verhalten zu attestieren. „Pathologischen Hass“, also krankhaften Hass, gegen ihn und andere nennt er es, weil er (Klußmeier) „auch vor Verbalinjurien nicht zurückschreckt.
„Genannt sei exemplarisch“, so Schmatz (Seite 21 seiner Ausfälle):
„GK vs Fritz Maschke“.
Hierzu: Es handelt sich mit der Überschrift – „KM kein Vater der Westernromane“ um die Kritik eines Kapitels in Rudolf Beissels Buch „Von Atala bis Winnetou“ in MKMG 36, S. 21-22 und hat überhaupt nichts mit Fritz Maschke zu tun!
Der geneigte Leser möge darüber hinaus nachsehen, ob in dem Beitrag sich ein einziges Wort befindet, das als „Verbalinjurie“ zu bezeichnen wäre: http://www.karl-may-gesellschaft.de/kmg ... /index.htm
Also eine glatte Unterstellung ohne Wahrheitsgehalt von Schmatz.

Das gleiche gilt für „und MKMG 38 Seite 42“ – siehe hierzu http://www.karl-may-gesellschaft.de/kmg ... /index.htm Auch darin – eine Erwiderung auf eine Zuschrift von Fritz Masche – gibt es keinerlei Verbalinjurien, sondern nur sachliche Stellungnahmen und Korrekturen
Also eine weitere von Schmatz erlogene Behauptung!

Was für eine pathologische Wahnvorstellung, ganz normale Beiträgen und Diskussionen zu bösartigen Beiträgen zu erklären.

„GK vs. Karl-May-Gesellschaft (WELT 22.11. 1983)“. Hierbei handelte es sich um eine Kritik an den zur Tagung in Regensburg deutlich gewordenen überbordenden „psychoanalytischen May-Betrachtungen“, die gleich mir führende Psychoanalytiker auf meine Fragen hin als „Gymnasiasten-Scherze“ bezeichneten. (siehe das darauf/daraus entstandene Sonderheft der KMG „KM und die Psychoanalyse“ – Verbalinjurien in der WELT (???), Fehlanzeige,

„GK vs Dr. Klaus Hoffmann“ (Karl-May-Haus-Information 14) – Das war eine detaillierte Buchbesprechung einer Monografie gegen den Karl-May-Verlag (vor allem über posthume Bearbeitungen der May-Münchmeyer-Romane). Das Buch wurde ihres Inhalts wegen gerichtlich verboten. Auch in dem Artikel, gibt es kein einziges Wort, auf das die Bezeichnung „Verbalinjurie“ zutrifft. Dass der Autor als Stasi-Spitzel „IM-Karl“ tätig war, wird man wohl nicht dazu rechnen können. Genauso wenig, dass sich Hoffmann erst dem KMV als Bearbeiter anbot, dann aber gegen den mit dem Buch vorging.

Und weiter Schmatz: „Kürzlich erst war im Zusammenhang mit neuen Forschungsergebnissen … KMG-Urgestein Erich Heinemann posthum Opfer einer Attacke, wie sie Klußmeier uns so gerne unterschiebt.“

Diese Behauptung ist ebenso an den Haaren herbeigezogen und eine absolut böswillige Verleumdung. Die Leser des Beitrags „Nachgefragt“ in KM-Haus Information Nr. 24 sowie des Buches „Sitz im Hotel ich weltverloren“, mit Vorwort von Johannes Zeilinger, können sich überzeugen – dass die von mir durchgeführten und geschilderten neuen biografischen Forschungsergebnisse sowohl im Buch, wie auch in dem erwähnten Beitrag nicht einen einzigen Satz enthalten, den man auch nur im Entferntesten als „posthume Attacke“ gegen Erich Heinemann deuten könnte.

Nicht nur diese letzte Anmerkung von Schmatz zeigt mehr als deutlich, dass er alles das gegen ihm unliebsame Mitmenschen verwendet, was ihm geeignet erscheint, auch wenn es absolut unwahr ist, doch dieses durch angeblich belegende Fußnoten scheinheilig „stützt“, wie etliches in seinen Beiträgen auch. Kalkül: der Leser wird es dann schon glauben.

Es ist mehr als bedenklich, dass die KMG zum einen ungeprüft eine derartige lügenhafte Hasstirade wie die von Schmatz veröffentlicht – ein paar Stichproben u.a. über die Fußnoten hätten schon stutzig machen müssen, allein schon die Behauptung einer angeblichen „Verfolgungsjagd [!!] in den KMG-Nachrichten“ hätte auffallen müssen. Zum anderen ist es mehr als fahrlässig einem derart böswillig Attackierten nicht sofort die Möglichkeit zu einer Gegendarstellung zu geben – doch das, so muss man es wohl zu sehen, war ganz bestimmt Absicht.

Ich bin gespannt, wer sich nun unter die Zensur-Knute begibt und das Duo H&S hochleben lässt – die o.a. „Seilschaft“ hat ja nun ein freies Arbeitsfeld und das Duo den Freibrief und eine offene Plattform dafür, alles, was bisher May-Forscher veröffentlichten zu disqualifizieren und deren Autoren zu verunglimpfen.
Gerhard Klußmeier
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